Frage von Dean: Kann einem die Arbeitsagentur die Versicherung verwehren?
Kündigst du selbst den Arbeitsvertrag, bekommst du ne Sperrzeit – Das ist ganz klar.
Man muss:
- Jederzeit verfügbar sein
- Termine wahrnehmen
- ggf. auch Trainingsmaßnahmen
Was ist jedoch, wenn man seit 1 jahr eine Reise gebucht hat, die man in jedem Fall wahrnehmen möchte? sprich Urlaub. Kann einem die Agentur für Arbeit dann auch die Versicherung verwehren oder das verbieten?
Während der Arbeitslosigkeit ist man ja auch über die Agentur versichert.
Die Frage dreht sich primär um die Folgen im Bezug auf das Versicherungsverhältnis, falls einem zB im Urlaub etwas passiert.
@Janet, der urlaub wird jedoch nur genehmigt, insofern man Termine wahrnehmen kann, wie Vermittlungstermine, Maßnahmen. Was passiert, wenn man sich dem weigert?
Was gibt es denn schlimmeres als die Sperrzeit? (also Leistungsentzug)
DR kommen nicht von mir!
Beste Antwort:
Answer by Secrets
Die Agentur zahlt für dich Beiträge zur Krankenversicherung sofern Du im Leistugnsbezug der Agentur bist. Bist Du es nicht, musst Du dich selber bei Deiner Krankenversicherung versichern, in Form einer freiwilligen Versicherung.
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